Alles rund um den Funk an Bord

Welchen Schein brauche ich in den Niederlanden?

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(c) by Erich Westendarp / pixelio.de

Neu: Sprechfunkzeugnis erforderlich

Ab der Saison 2010 ist auch in den Niederlanden das Sprechfunkzeugnis erforderlich!

Auf allen Gewässern bis zu den Waddenzee-Inseln und durch die Waddenzee reicht das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI)

Ab dem Übergang zur Nordsee und auf dem Seeschifffahrtskanal ist das SRC (Short Range Certificate) erforderlich.

 

Der Skipper muss das passende Zeugnis vorweisen können. Es reicht nicht aus, wenn ein Crew-Mitglied Inhaber des Funkscheins ist.

 

Die niederländischen Behörden haben Kontrollen angekündigt, welche bei Verstößen sicher zu hohen Geldbußen führen.

Wozu brauche ich überhaupt Funk an Bord?

Ich habe doch ein Handy...

Um die Verwandten zu Hause zu erreichen, ist sicher das Mobiltelefon die bessere und oft preiswertere Alternative. Aber dennoch gibt es handfeste Gründe für ein Funkgerät an Bord.

 

Mittels Funk kann ich Kontakt zur Scheluse, zum Hafen oder zur einigen Brücken aufnehmen.

Oftmals kann ich nach den Öffnungszeiten oder einem Liegeplatz fragen.

Meldungen über Gefahren für die Schifffahrt im Wasser oder andere wichtige Meldungen gebe ich per Funk ab.

 

Auf dem IJsselmeer, der Waddenzee und in anderen Revieren kann ich den aktuellen Wetterbericht empfangen und mich so optimal auf den nächsten Schlag vorbereiten.

 

Aber der Kontakt zwischen den Booten ist nur per Funk möglich. Oder wissen Sie die Handynummer des Skippers auf dem Boot voraus?

 

Das Funkgerät kann gepeilt werden. Das bedeutet, dass ich geortet/gepeilt werden kann, wenn ich mich in einer Notlage befinde. Das geht mit einem Handy nicht.

Als Relaisstation kann ich anderen helfen und so die Erreichbarkeit erheblich vergrößern.

Welche Funkscheine gibt es?

UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI)

Für alle Binnreviere in Europa ist das Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Hiermit kann ich am Sprechfunk auf den Binnenwasserstrasen teilnehmen.

Zum Betrieb benötige ich ein Funkgerät, welches mit ATIS (Automatic Transmitter Indentification System) ausgestattet ist. Durch dieses System kann eine Sprechfunkstelle automatisch identifiziert werden. Ein solches Funkgerät muss auf deutschen Yachten bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Hamburg angemeldet werden.

 

Short Range Certificate (SRC)

Für die meisten nördlichen europäischen Küsten, der Nordsee, Ostesee und im Mittelmeer benötige ich das Short Range Certificate, kurz: SRC.

Dieses beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist international gültig. Damit nimmt man am weltweiten Seenot. und Sicherheitsfunksystem (GMDSS, Global Maritime Distress Safety System) und am Sprechfunk auf See teil .

Auch diese Funkgeräte müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Hamburg angemeldet werden. Man erhält dort eine MMSI-NUmmer (Maritime Mobile Service Indentity), eine weltweit einmalige Rufnummer, die mein Funktgerät als Seefunkstelle kennzeichnet.

 

Long Range Certificate (LRC)

Um größere Reichweiten zu erreichen (UKW ist auf ca. 30-40sm beschränkt und ist zudem stark von der Antennenhöhe abhängig) kann ich Kurzwellen- oder Satelittenfunkgeräte verwenden.

Hierzu benötige ich das Long Range Certificate (LRC).


Aktualisierung: 2011/01/21 - 11:44 / Redakteur: Christian Fette



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