Das leidige Thema "Führerschein"
Brauche ich einen Führerschein?
Zunächst einmal: Auch in den Niederlanden besteht Führerscheinpflicht!
Jedoch sind die Vorschriften bzw. Grenzen ganz andere als bei uns in Deutschland.
Seit 1992 benötigt man auf den holländischen Gewässern den holländischen Sportbootführerschein. Dieser wird "klein vaarbewijs" genannt.
Dieser Schein ist jedoch nur vorgeschrieben für:
- Boote mit einer Gesamtlänge von größer gleich 15 Meter.
- Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Meter, die jedoch schneller fahren können als 20 km/h.
Der in Deutschland ausgegebenen "Sportbootführerschein-Binnen" (ausgestellt nach dem 1.1.1989) und das Sportschifferzeugnis werden in Holland für das Befahren der Binnschifffahrtstrassen anerkannt.
Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Inhaber des "Sportbootführerschein-See" (ausgestellt nach dem 1.1.1974 können alle Gewässer befahren, einschl. der oben genannten Gebiete.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden für die Fahrten auf Rhein, waal, Pannerdensch Kanaal und Lek anerkannt.
Ohne einen dieser Scheine ist das Führen der oben genannten Fahrzeuge nicht erlaubt!
Anders herum: Alle Fahrzeuge, die "kleiner" als die oben genannten sind, sind führerscheinfrei zu führen.
Mindestalter beachten!
Die Führer von "schnellen" Motorbooten, also alle die schneller als 20 km/h fahren können, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Für alle anderen Fahrzeuge ist 16 Jahre das Mindestalter.
Ausnahmen:
Offene Motorboote, mit weniger als 7 m Gesamtlänge und eine Maximalgeschwindigkeit von 13 km/h dürfen ab 12 Jahre gefahren werden.
Segelboote mit weniger als 7 m Gesamtlänge und Ruderboote erfordern kein Mindestalter.