Vorschriften und Gesetze

Die Zollvorschriften

Deutsche Wassersportfahrzeuge müssen sich seit dem 1.1.1993 nicht mehr bei der Einreise melden.

Kommt man allerdings über die Nordsee (EG-Außengrenze) ist eine Anmelden beim Einreisezollamt notwendig.

 

Das vorübergehende Einführen (max. 12 Monate) ist nicht mehr erforderlich.

 

Boote ohne bezahlter Mehrwertsteuer, die nach dem 1.1.1985 erworben wurden, müssen nachversteuert werden.

Es ist empfehlenswert, einen internationalen Bootsschein oder ein anderer Eigentumsnachweis mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder einen Nachweis durch Zoll-Einheitspapier EG112/ED32 mitzuführen.

 

Ein Personalausweis oder Reisepass wird benötigt!

 

Roter Diesel ist verboten!

Hat man roten Diesel z. B. in Belgien getankt, ist die betreffende Quittung mit zu führen.

Der Almanach

Es gibt in Holland den sogenannten "Water-Almanak". Er erscheint in zwei Teilen.

Teil 1 enthält die notwendigen Rechtsvorschriften und Fahranweisungen. Dieser Band muß in der jeweils gültigen Fassung an Bord mitgeführt werden.

 

Der 2. Teil enthält detaillierte Informationen über Häfen und Liegeplätze, Brücken- und Schleusenöffnungszeiten, Durchfahrtshöhen, Versorgungsmöglichkeiten, Wetterberichte und vieles mehr.


Aktualisierung: 2011/01/19 - 13:06 / Redakteur: Webmaster

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